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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Eure Fragen
Das Jugendschutzgesetz enthält Regelungen und
Vorschriften, die Euch vor gefährdenden Einwirkungen
und beeinträchtigenden Einflüssen schützen
sollen. Die Regelungen beziehen sich auf den öffentlichen
Raum, also auf Orte, an denen Ihr euch in der Freizeit
bewegt wie die Diskothek oder Kneipe, Kino oder öffentliche
Plätze. Im privaten Bereich, also zu Hause, müsst
Ihr euch mit Euren Eltern darüber auseinander setzen,
was Ihr dürft und was nicht. Eure Eltern haben
die Verantwortung für Euch bis Ihr 18 Jahre alt
seit. Und Du selbst? Jede Person hat Verantwortung,
auch jede/r Jugendliche, für sich selbst und in
bestimmten Situationen auch für andere!
Im Einzelnen regelt das Gesetz u. a. den Umgang mit
alkoholischen Getränken und Tabakwaren sowie den
Besuch von Kinofilmen, Gaststätten, Diskotheken
und öffentlichen Tanzveranstaltungen.
Was bedeutet personensorgeberechtigte Person?
Deine Eltern sind für Dich personensorgeberechtigte
Personen.
Was bedeutet erziehungsbeauftragte Person?
Eine erziehungsbeauftragte Person übernimmt mit
der Zustimmung Deiner Eltern zeitweise oder auf Dauer
Erziehungsaufgaben für Dich. Diese Person kann
Dich beispielsweise in eine Diskothek mitnehmen, obwohl
Du erst 15 Jahre alt bist. Die erziehungsbeauftragte
Person muss aber mindestens 18 Jahre alt sein. Sie ist
für Dich verantwortlich (aber auch Du für
Dich selbst). Das bedeutet, dass sie sich in Deiner
Nähe aufhalten muss, um Dein Verhalten kontrollieren
zu können. Auf der sicheren Seite bist Du, wenn
die erziehungsbeauftragte Person einen entsprechenden
Nachweis mit sich führt. Ein solches Formular kannst
Du häufig auf der Internetseite der Diskothek herunterladen.
Wie lange darf ich (16 Jahre alt) abends in die Kneipe?
Du darfst mit 16 Jahren bis 24:00 Uhr alleine in einer
Kneipe bleiben. Werden Kinder und Jugendliche von einer
erziehungsbeauftragten Person oder den Eltern begleitet,
können sie sich "unbegrenzt" lange dort
aufhalten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen
sich in einer Gaststätte nur zwischen 05:00 und
23:00 Uhr aufhalten, wenn sie dort eine Malzeit oder
ein Getränk zu sich nehmen, nicht aber, um damit
den Aufenthalt in einer Gaststätte zu rechtfertigen.
Wie lange darf ich (14 Jahre alt) abends in die Disco?
Unter 16 Jahren darfst Du nur in eine Disco, wenn Du
in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person oder
eines Elternteils bist. Ist die Tanzveranstaltung von
einem anerkannten Träger der Jugendhilfe organisiert,
z. B. Deinem Jugendzentrum, dürfen Kinder unter
14 Jahren bis 22:00 Uhr dort bleiben, Jugendliche ab
14 und unter 18 Jahren dürfen sich dort bis 24:00
Uhr aufhalten.
Wenn Du bereits 16 Jahre alt bist, darfst Du bis 24:00
Uhr in einer Diskothek bleiben.
Darf ich (15 Jahre alt) am Wochenende auf ein Festival?
Festivals können als Tanzveranstaltung eingeordnet
werden, weil die Gelegenheit zum Tanzen gegeben ist
oder als Konzert. Diese Einordnung übernimmt entweder
der Veranstalter selbst oder das örtliche Jugendamt.
Ist das Festival eine Tanzveranstaltung, darfst Du im
Alter von 15 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten
Person (Eltern) oder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten
Person das Festival besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren
dürfen allein bis 24:00 Uhr bleiben.
Wurde das Festival als Musikkonzert eingestuft, dürfen
unter 16-jährige dieses besuchen. Am besten erkundigst
Du dich beim örtlichen Jugendamt, wie diese Veranstaltung
eingeordnet wurde, damit es bei einer evtl. Kontrolle
keine Schwierigkeiten gibt.
Ob Du auf dem Festival übernachten darfst, musst
Du mit Deinen Eltern klären. Das Ju-gendschutzgesetz
schreibt hier keine speziellen Regelungen vor. Zu beachten
ist, dass auch beim Besuch des Festivals die allgemeinen
jugendschutzrechtlichen Beschränkungen bezüglich
des Alkoholtrinkens und des Rauchens gelten.
Wie lange darf ich mich (12 Jahre alt) abends mit
meinen Freunden treffen?
Das Jugendschutzgesetz schreibt Dir hier keinerlei
Regelungen vor. Deine Eltern sind für Dich verantwortlich.
Deshalb musst Du dich mit ihnen auseinander setzen wie
lange Du dich abends mit Deinen Freunden treffen darfst.
Darf ich (13 Jahre alt) bei meinem Freund am Wochenende
übernachten?
Das Jugendschutzgesetz schreibt auch hier keinerlei
Regelungen vor. Ob Du bei Deinem Freund oder einer Freundin
übernachten darfst, liegt im Entscheidungsspielraum
Deiner Eltern. Da sie für Dich verantwortlich sind,
musst Du das in einem gemeinsamen Gespräch klären.
Sicherlich entscheiden auch die Eltern Deines Freundes
oder Deiner Freundin, ob sie die Übernachtung zulassen
wollen oder nicht, gegebenenfalls in Absprache mit Deinen
Eltern.
Ab welchem Alter darf ich (16 Jahre alt) Alkopops
trinken?
Du darfst keine Alkopops trinken, die brandweinhaltig
sind. Brandweinhaltige Getränke (z. B. klare Schnäpse,
Liköre, Whisky oder Mix-Getränk z. B. Cola-Rum)
dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht trinken.
Darunter fallen auch Alkopops als Getränkepulver.
Es gibt allerdings Mischgetränke, die erlaubt
sind:
· Bier-Limonade-Mischgetränke (ab 16 Jahre)
· Wein-Mischgetränke (ab 16 Jahre)
· Bier-Spirituosen-Limonade-Mischgetränke
(ab 18. Jahre)
· Mischgetränke mit destilliertem bzw. hochprozentigem
Alkohol und
Limonaden (ab 18 Jahre)
Mit 16 Jahren darfst Du Bier, Wein und Sekt trinken.
An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf kein
Alkohol verkauft werden und sie dürfen ihn auch
nicht trinken. Es sei denn, Du bist 14 oder 15 Jahre
alt und Deine Eltern erlauben es Dir in ihrer Begleitung.
Darf ich (14 Jahre alt) an einer LAN-Party teil nehmen?
Das Jugendschutzgesetz schreibt keine Regelung für
den Besuch einer LAN-Party vor. Allerdings müssen
bei der Auswahl der Spiele die Altersfreigaben berücksichtigt
werden. Sie werden von der USK (Unterhaltungs-Software-Selbstkontrolle)
vergeben. Es gelten die gleichen Altersfreigaben wie
bei den Kinofilmen.
Die Sticker mit den Altersfreigaben findest Du auf
der CD-Rom/DVD und auf der Hülle. Eine unterschiedliche
Farbigkeit erleichtert die Zuordnung. Diese Freigaben
sind für alle verbindlich. Auch Deine Eltern können
Dir keine Ausnahme verschaffen. Eine Erlaubnis Deiner
Eltern, dass Du an Spielen teilnehmen darfst, die für
Dich normalerweise noch nicht zugänglich sind,
hat daher keine Bedeutung. Darüber hinaus gelten
auch auf LAN-Partys die allgemeinen jugendschutzrechtlichen
Beschränkungen bezüglich des Alkoholtrinkens
und des Rauchens.
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